Schul- und Hausordnung

Wir haben eine Schul- und Hausordnung, denn wenn viele Menschen zusammenleben und arbeiten, braucht
es Regeln, die dieses Zusammenleben ermöglichen und erleichtern. Die Schul- und Hausordnung legt diese
Regeln fest, damit ein gutes Miteinander an der Schule möglich wird, damit Unfälle und Beschädigungen
vermieden werden und der Schulablauf für alle klar und nachvollziehbar ist.

Die Struktur unserer Unterrichtstage

1. Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Schulgebäude und Klassenzimmer sind ab spätestens
7.30 Uhr geöffnet.

2. Während des Unterrichts

Wir sorgen gemeinsam dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann und dass während der
Unterrichtszeit Ruhe in den Schulgebäuden ist.
Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach dem Klingeln noch nicht eingetroffen, fragt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat nach.
Zum Spind gehen die Schüler*innen nur in den Fünf-Minuten-Pausen oder der Zehn-Minuten-Pause bzw. vor Beginn oder nach Ende ihres Unterrichtstags.
Nach dem Klingeln sind sie im Klassenzimmer und legen ihre benötigten Materialien bereit.
Während des Unterrichts essen wir nicht.
Rennen und Schreien in den Fluren ist zu vermeiden und während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.

3. Pausen und Freistunden

Die erste große Pause (9.35 Uhr – 9.50 Uhr) verbringen die Schülerinnen draußen auf den Pausenhöfen. Alle Klassenzimmer werden von den betreffenden Fachlehrerinnen abgeschlossen.
Schülerinnen der Oberstufe (ab Klasse 11) dürfen sich auch in den Gebäuden aufhalten. Die zweite große Pause (11.25 Uhr – 11.35 Uhr) dürfen die Schülerinnen auch in den Klassenzimmern
verbringen. Rennen und Bewegungsspiele sind nur draußen erlaubt.
Regenregel: Wenn nicht genug überdachte Flächen vorhanden sind, dürfen sich alle Schülerinnen bei Regen auch in den Klassenzimmern aufhalten. Hierüber entscheiden die aufsichtführenden Lehrkräfte.

Regeln zum Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerinnen halten sich während ihres gesamten Schultages – dazu gehören auch Pausen und
Freistunden – auf dem Schulgelände auf.
Sie verlassen das Schulgelände nur

  • zum Ende des Schultages,
  • während der Mittagspause,
  • beim Wechsel der Schulgebäude (auch zu den Sportstätten).

Ausnahmen: Schüler*innen ab Klasse 10 dürfen außerdem während der Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen, um sich in der Nähe der Schule Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr zu kaufen, wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt.
Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes besteht kein Unfallversicherungsschutz.

4. Unterrichtsende

Am Ende des Unterrichtstages hinterlassen wir das Klassenzimmer sauber und aufgeräumt.
Jede Klasse ist für das eigene Klassenzimmer verantwortlich.
Es werden die Stühle hochgestellt, das Licht ausgeschaltet und die Fenster geschlossen.
Der Tafeldienst putzt nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel.
Die Fachlehrer*innen der letzten Unterrichtsstunde sind für die Einhaltung der Ordnungspflichten
zuständig.
Die Schulgebäude und der Fahrradkeller werden nach Unterrichtsende, entweder um 17.00 Uhr oder um 13.30 Uhr, geschlossen.

Gefahren und Unfälle vermeiden wir, indem wir

rücksichtsvoll miteinander umgehen, niemanden behindern oder gefährden.

  • im Schulhaus nicht Ball spielen.
  • bei Ballspielen auf dem Pausenhof nur Softbälle verwenden.
  • uns bei Schneefall so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Sollte ein Unfall passieren (evtl. auch auf dem Schulweg), melden wir das sofort dem Sekretariat.

Auf unsere Umwelt achten wir, indem wir

mit Ressourcen sparsam umgehen, Sachen sorgsam behandeln und alle Orte sauber und ordentlich
hinterlassen.

  • mit Heizung und Licht sparsam umgehen.
  • Müll vermeiden und trennen.
  • Mobiliar und Räumlichkeiten nicht beschmutzen oder beschädigen.
  • Bücher und technische Ausstattung sorgsam behandeln.

Smartphones und andere mobile Endgeräte benutzen wir wie folgt:

Unsere Schule ist ein Ort der Gemeinschaft und der persönlichen Begegnung. Wir nutzen mobile Endgeräte verantwortungsvoll, nur in begrenztem Maße und so, dass niemand gestört wird. Lehrkräfte und ältere Schülerinnen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.

Wir sind nicht verpflichtet, ein eigenes Smartphone oder eigenes mobiles Endgerät in die Schule mitzubringen.

Wir halten die gesetzlichen Regelungen ein. Wir achten vor allem darauf, dass Persönlichkeitsrechte jederzeit gewahrt werden. Außer im Rahmen von Unterrichts- oder Schulprojekten erstellen wir keine Bild-, Video und Tonaufnahmen.

Für die einzelnen Klassenstufen gelten folgende Regelungen:

Klasse 5-9:

Die Smartphones bzw. Handys werden auf dem Schulgelände nicht genutzt. In Ausnahmefällen dürfen sie kurz benutzt werden, wenn eine Lehrkraft es ausdrücklich für einen vereinbarten Zweck erlaubt hat.

Klasse 10:

Außerhalb des Unterrichts werden Smartphones bzw. Handys nur in den eigenen Klassenzimmern genutzt. Mit dem Klingeln zur Stunde sind sie nicht mehr zu nutzen und wegzupacken. Nur mit Erlaubnis der Lehrkraft dürfen sie im Unterricht eingesetzt werden.

Klasse 11-13:

Außerhalb des Unterrichts werden Smartphones bzw. Handys sinnvoll und in begrenztem Maß genutzt. Mit dem Klingeln zur Stunde sind sie nicht mehr zu nutzen und wegzupacken. Nur mit Erlaubnis der Lehrkraft dürfen sie im Unterricht eingesetzt werden.

In den Klassen 11 – 13 dürfen Tablets und Laptops für unterrichtsbezogene und schulische Zwecke im Unterricht und außerhalb des Unterrichts genutzt werden. Die Schule stellt Leihgeräte zur Verfügung, unsere privaten Geräte dürfen genutzt werden. Private Geräte erhalten aber anders als schulische Leihgeräte keinen Zugang zum schulischen WLAN.

Wir verpflichten uns, die „Nutzungsordnung zur Verwendung von mobilen Endgeräten durch Schülerinnen im Unterricht am HGÖ“ einzuhalten und bestätigen dies mit unserer Unterschrift.

Medientechnik in den Unterrichtsräumen darf nur von den Lehrkräften beziehungsweise von den
Schülerinnen nur unter Aufsicht der Lehrkräfte genutzt werden.

Bei Wert- und Fundsachen ist zu beachten, dass

es nicht ratsam ist, größere Geldbeträge und Wertsachen in die Schule mitzubringen, da die Schule keine Haftung übernimmt.

Fundsachen werden bei den Hausmeisterinnen oder im Sekretariat abgegeben.

Bei Krankheit verhalten wir uns folgendermaßen:

Spätestens am zweiten Fehltag ist das Fehlen vom Unterricht mündlich, fernmündlich, elektronisch oder
schriftlich von den Erziehungsberechtigten bzw. von den volljährigen Schülerinnen zu entschuldigen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.

Abweichend davon bittet die Schule um folgendes Vorgehen:

Wer am Schulbesuch verhindert ist, sollte vor oder während der ersten Schulstunde des Fehltages entschuldigt werden. Dafür kann man eine E-Mail an die dafür zuständige Lehrkraft schreiben oder einen Mitschüler oder eine Mitschülerin informieren und bitten, in der Schule Bescheid zu geben. Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung eingereicht werden.

Beurlaubt werden können Schülerinnen, wenn

es sich um besonders begründete Fälle handelt (z.B. Familienfeste, Arzttermine, Führerscheinprüfungen).
Dies ist in der Regel nur möglich, wenn der Zeitraum der Beurlaubung nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt.
Die Eltern müssen die Beurlaubung im Vorfeld möglichst frühzeitig schriftlich beantragen

  • bei den betroffenen Fachlehrer*innen für bis zu zwei Unterrichtsstunden,
  • bei den jeweiligen Klassenlehrerinnen (Kursstufe: Tutorinnen) für bis zu zwei Schultage,
  • bei der Schulleitung für alle weiteren Beurlaubungen.

Auf unserem Schulgelände ist es verboten

  • zu rauchen (auch E-Zigaretten),
  • gefährliche oder waffenähnliche Gegenstände mitzubringen,
  • in den Schulgebäuden mit Fahrzeugen zu fahren,
  • alkoholische Getränke und Energy-Drinks zu konsumieren.

Ausnahmen vom generellen Alkoholverbot kann es mit Genehmigung der Schulleitung bei einzelnen
Schulveranstaltungen geben.


Diese Schul- und Hausordnung wurde am 23.03.2022 von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und am
25.07.2022 von der Schulkonferenz verabschiedet.
Sie tritt am 12.09.2022 in Kraft.