(Ab SJ 2025/2026)
Wir haben eine Schul- und Hausordnung, denn wenn viele Menschen zusammenleben und arbeiten, braucht es Regeln, die dieses Zusammenleben ermöglichen und erleichtern. Die Schul- und Hausordnung legt diese Regeln fest, damit ein gutes Miteinander an der Schule möglich wird, damit Unfälle und Beschädigungen vermieden werden und der Schulablauf für alle klar und nachvollziehbar ist.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Schulgebäude und Klassenzimmer sind ab spätestens 7.30 Uhr geöffnet.
Wir sorgen gemeinsam dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann und dass während der Unterrichtszeit Ruhe in den Schulgebäuden ist.
Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach dem Klingeln noch nicht eingetroffen, fragt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat nach.
Nach dem Klingeln sind die Schüler*innen im Klassenzimmer und legen ihre benötigten Materialien bereit.
Während des Unterrichts essen wir nicht.
Rennen und Schreien in den Fluren ist zu vermeiden und während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Jedes Cluster ist einer bestimmten Klassenstufe zugeordnet, die für ihr Cluster die Verantwortung übernimmt.
Während des Unterrichts ist in den Clustern auf Ruhe zu achten.
Die erste große Pause (9.35 Uhr – 9.50 Uhr) verbringen die Schüler*innen der Klassen 5 – 9 außerhalb ihres Clusters in den ausgewiesenen Pausenbereichen. Pausenbereiche sind der Pausenhof des D-Baus, der Bereich zwischen B-Bau und Neubau, der Innenhof im Cluster K1 (nur für Stufe dieses Clusters) sowie der Eingangsbereich des Neubaus mitsamt großer Treppe und Aufenthaltsraum (Cafeteria).
Die Klassenzimmer der Klassen 5 – 9 werden von den Fachlehrkräften der 2. Stunde abgeschlossen.
Die zweite große Pause (11.25 Uhr – 11.35 Uhr) dürfen die Schüler*innen auch in den Clustern verbringen. Rennen und Bewegungsspiele sind nur im Freien außerhalb der Schulgebäude erlaubt, daher in den Innenhöfen der Cluster (K1, K3) verboten.
Regenregel für den D-Bau: Alle Schüler*innen dürfen sich bei Regen auch in den Klassenzimmern aufhalten. Hierüber entscheiden die aufsichtführenden Lehrkräfte.
Die Schüler*innen halten sich während ihres gesamten Schultages – dazu gehören auch Pausen und Freistunden – auf dem Schulgelände auf.
Sie verlassen das Schulgelände nur
Ausnahmen: Schüler*innen ab Klasse 10 dürfen außerdem während der Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen, um sich in der Nähe der Schule Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr zu kaufen, wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt.
Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes besteht kein Unfallversicherungsschutz.
Am Ende des Unterrichtstages hinterlassen wir das Klassenzimmer sauber und aufgeräumt. Jede Klasse ist für das eigene Klassenzimmer verantwortlich.
Es werden die Stühle hochgestellt, das Licht ausgeschaltet und die Fenster geschlossen.
Der Tafeldienst putzt nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel.
Die Fachlehrer*innen der letzten Unterrichtsstunde sind für die Einhaltung der Ordnungspflichten zuständig.
Die Schulgebäude und der Fahrradkeller werden nach Unterrichtsende, entweder um 17.00 Uhr oder um 13.30 Uhr, geschlossen.
rücksichtsvoll miteinander umgehen, niemanden behindern oder gefährden.
Sollte ein Unfall passieren (evtl. auch auf dem Schulweg), melden wir das sofort dem Sekretariat.
mit Ressourcen sparsam umgehen, Sachen sorgsam behandeln und alle Orte sauber und ordentlich hinterlassen.
Unsere Schule ist ein Ort der Gemeinschaft und der persönlichen Begegnung. Wir nutzen mobile Endgeräte verantwortungsvoll, nur in begrenztem Maße und so, dass niemand gestört wird. Lehrkräfte und ältere Schüler*innen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.
Wir sind nicht verpflichtet, ein eigenes Smartphone oder eigenes mobiles Endgerät in die Schule mitzubringen.
Wir halten die gesetzlichen Regelungen ein. Wir achten vor allem darauf, dass Persönlichkeitsrechte jederzeit gewahrt werden. Außer im Rahmen von Unterrichts- oder Schulprojekten erstellen wir keine Bild-, Video- und Tonaufnahmen.
Klasse 5-9:
Die Smartphones bzw. Handys werden auf dem Schulgelände nicht genutzt. In Ausnahmefällen dürfen sie kurz benutzt werden, wenn eine Lehrkraft es ausdrücklich für einen vereinbarten Zweck erlaubt hat.
Klasse 10:
Außerhalb des Unterrichts werden Smartphones bzw. Handys nur in den eigenen Clustern genutzt. Mit dem Klingeln zur Stunde sind sie nicht mehr zu nutzen und wegzupacken. Nur mit Erlaubnis der Lehrkraft dürfen sie im Unterricht eingesetzt werden.
Klasse 11-13:
Außerhalb des Unterrichts werden Smartphones bzw. Handys sinnvoll und in begrenztem Maß genutzt. Mit dem Klingeln zur Stunde sind sie nicht mehr zu nutzen und wegzupacken. Nur mit Erlaubnis der Lehrkraft dürfen sie im Unterricht eingesetzt werden.
In den Klassen 11 – 13 dürfen Tablets und Laptops für unterrichtsbezogene und schulische Zwecke im Unterricht und außerhalb des Unterrichts genutzt werden. Die Schule stellt Leihgeräte zur Verfügung, unsere privaten Geräte dürfen genutzt werden. Private Geräte erhalten aber anders als schulische Leihgeräte keinen Zugang zum schulischen WLAN.
Wir verpflichten uns, die „Nutzungsordnung zur Verwendung von mobilen Endgeräten durch Schüler*innen im Unterricht am HGÖ“ einzuhalten und bestätigen dies mit unserer Unterschrift.
Medientechnik in den Unterrichtsräumen darf nur von den Lehrkräften beziehungsweise von den Schüler*innen nur unter Aufsicht der Lehrkräfte genutzt werden.
es nicht ratsam ist, größere Geldbeträge und Wertsachen in die Schule mitzubringen, da die Schule keine Haftung übernimmt.
Fundsachen werden bei den Hausmeister*innen oder im Sekretariat abgegeben.
Bei Verhinderung der Teilnahme am Unterricht verhalten wir uns folgendermaßen:
Spätestens am zweiten Schultag ist das Fehlen vom Unterricht mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (bevorzugt über Webuntis) von den Erziehungsberechtigten bzw. von den volljährigen Schüler*innen zu entschuldigen (vgl. Schulbesuchsverordnung §2). Idealerweise sollte vor oder während der ersten Schulstunde entschuldigt werden.
Die Klassenlehrkräfte sowie die Fachlehrkräfte, deren Unterricht versäumt wurde, können eine schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift) einfordern. Diese ist innerhalb von drei Tagen vorzulegen.
Bei Verhinderung der Teilnahme an Leistungsüberprüfungen gilt:
Wenn aufgrund eines Fehlens eine angekündigte Leistungsüberprüfung versäumt wird, ist eine schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift) innerhalb von drei Tagen vorzulegen. Wird diese Frist bei schriftlichen Arbeiten versäumt, wird die Note ungenügend erteilt (vgl. Notenbildungsverordnung §8). Entsprechend gilt dies auch für andere angekündigte Leistungsüberprüfungen.
es sich um besonders begründete Fälle handelt (z.B. Familienfeste, Arzttermine, Führerscheinprüfungen).
Dies ist in der Regel nur möglich, wenn der Zeitraum der Beurlaubung nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt.
Die Eltern müssen die Beurlaubung im Vorfeld möglichst frühzeitig schriftlich beantragen
Ausnahmen vom generellen Alkoholverbot kann es mit Genehmigung der Schulleitung bei einzelnen Schulveranstaltungen geben.
04.06.2025 von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossene und am 25.07.2025 von der Schulkonferenz verabschiedete Hausordnung gilt ab 15.09.2025.
Die Regelung zur Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten wird im Verlauf des Schuljahres 2025/2026 noch geändert werden. Hierzu sind jedoch neue Beschlüsse der Gremien notwendig.
15.09.2025