Bei Glatteis, starkem Schneefall und Hochwasser gilt folgende Regelung:
Fahrschüler
Der Schulbesuch richtet sich nach dem öffentlichen Personennahverkehr. Falls die Orte vom Bus-/Bahnbetrieb nicht angefahren werden (Wartezeit 30 Min.), müssen die betroffenen SchülerInnen auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall nicht verpflichtet, die SchülerInnen mit dem Privat-Pkw zur Schule zu bringen.
Schüler, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen
Bei dieser Schülergruppe übernehmen die Eltern die Verantwortung und entscheiden in Zweifelsfällen zugunsten der Sicherheit.
Schriftliche Entschuldigungen sind nur auf Anforderung vorzulegen.
Sehen Sie bitte von telefonischen Nachfragen und Entschuldigungen bei der Schule ab, damit die Leitungen für die Abstimmung mit dem NVH frei sind.