24. Dezember 2021

Weihnachtspost

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,

heute beginnen die Weihnachtsferien. Auch in diesem Jahr ist nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause manches anders gewesen. Erneut wird es an den Festtagen Einschränkungen bei den Verwandtenbesuchen geben.
Wenn wir über unsere Schule sprechen, können wir immerhin sagen, dass es trotz aller Widrigkeiten ein hohes Maß an Präsenzunterricht gegeben hat, dass wir im Juli einen sehr erfolgreichen Abiturjahrgang verabschieden durften und dass wir guter Dinge sind ab dem zweiten Halbjahr einen Großteil der Klassenzimmer mit einer digitalen Infrastruktur ausstatten zu können. Dies verspricht uns bereits vor Fertigstellung des Neubaus für hoffentlich bald wiederkehrende normale Zeiten eine qualitative Verbesserung des Unterrichts.

Leider ist nicht absehbar, dass sich die Lage nach den Ferien so entspannt haben wird, dass sich grundlegende Dinge im Schulalltag ändern werden. Das Kultusministerium hat deshalb die Untersagung der Durchführung von mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis zum 31. März 2022 verlängert. Außerdem möchten wir Ihnen und euch weitere Regelungen eines aktuellen Schreibens wiedergeben:

„Schülerausweisregelung“

Schülerinnen oder Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt auch zu solchen Einrichtungen und Angeboten gestattet, für die ein Testnachweis oder ein Nachweis der Immunisierung erforderlich ist. Als Nachweis des Schülerstatus und damit als Testnachweis genügt der Schülerausweis.

Nachdem in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, genügt der Schülerausweis ab dem 27. Dezember 2021 auch nicht mehr für den Zutritt. Es gilt stattdessen die Grundregel des § 5 Abs. 1 Satz 3 der CoronaVO, die für Schülerinnen und Schüler den Zutritt unter Vorlage eines negativen Testnachweises (Antigen- oder PCR-Testnachweis) gestattet, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch, wenn für den Zutritt 2G plus vorausgesetzt wird.

Nach den Weihnachtsferien wird die Schülerausweisregelung zunächst fortgelten, d.h. dass der Schülerausweis für alle nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler, die nach den Ferien wieder an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen, vorerst auch weiterhin als Testnachweis gilt. Nach seiner Vorlage erhalten sie damit ohne weiteren Test Zugang zu den Angeboten und Einrichtungen, für die ein Test- oder Immunisierungsnachweis zu erbringen ist.

Reiserückkehrer

Die Rückkehr von Urlaubsreisen nach den Weihnachtsferien erhöht das Risiko, dass Infektionen in die Schule hineingetragen werden. Deshalb sollten nicht nur die geltenden Absonderungsregeln eingehalten, sondern darüber hinaus auch eine vorsorgliche Testung vor der Nutzung des Schülerverkehrs und dem Betreten des Schulgeländes durchgeführt werden. Wir appellieren an unsere Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.

Öhringen, 22. Dezember 2021

Regeln über die Absonderung im Infektionsfall

Die Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung wurde am 14. Dezember 2021 erneut geändert. Deshalb wurde auch das Merkblatt „Und was passiert jetzt? Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona“ aktualisiert. Das Schreiben kann am Ende dieses Briefes heruntergeladen werden.

Masernschutz

Das Infektionsschutzgesetz wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie vom 10. Dezember 2021 kurzfristig geändert (Bundesgesetz vom 11. Dezember 2021; BGBl. S. 5162). Im Bereich des Masernschutzes ergeben sich insbesondere folgende Änderungen Die Frist zur Vorlage des Nachweises über bestehenden Masernschutz für Personen, die am 1. März 2020 in der Schule bereits betreut wurden oder dort tätig waren, wird vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Juli 2022 verlängert Vielen Dank an alle, die in den letzten Wochen ihren Nachweis erbracht haben. Wir werden in einem neuerlichen Schreiben im Frühjahr noch einmal punktuell auf die betroffenen Personen zugehen.

Gemeinsam haben wir in diesem Jahr die Entwicklung unserer Schule vorangetrieben. Im November konnten wir – pandemiekonform – einen Pädagogischen Tag veranstalten, bei dem erste Weichen für das zukünftige Miteinander im Schulalltag gestellt wurden.
Auch werden wir weiterhin bemüht sein, die schulischen Folgen der Pandemie zu kompensieren. Neben unserem Förderkonzept werden wir einzelne Bausteine des Programms “Lernen mit Rückenwind“ planen. So wird es im zweiten Halbjahr zusätzlichen Unterricht geben. Auch können wir in Einzelfällen Bildungsgutscheine verteilen, die bei externen Anbietern einzulösen sind.

Besonders schmerzlich war für uns alle, dass alle Veranstaltungen im Bereich der Musik und des Theaters nicht stattfinden konnten. Längere Auslandsreisen sind nach wie vor nicht möglich, was vor allem unsere Austausche betroffen hat. Auch der Sportunterricht konnte häufig nur unter den besonderen Coronabedingungen durchgeführt werden. So ist ein ganz wichtiger Teil des Schullebens weggebrochen und wir hoffen alle, dass im kommenden Jahr wieder mehr möglich sein wird.

Einige wichtige Veranstaltungen werden sehr zeitnah nach den Ferien stattfinden. Hier ein Überblick:

  • 14.01.2022, 18.01.2022 und 21.01.2022: Berufsberatung für die 12. Klasse – „Wege mitdem Abitur“ durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • 20.01.2022: Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler der Stufe 10 und ihre Eltern – Videokonferenz mit Informationen und Neuerungen für die Oberstufe am HGÖ (u.a. Tablet im Unterricht und gemeinsame Fahrt aller 11. Klassen nach Berlin) Eine gesonderte Einladung folgt nach den Ferien.
  • 04.02.2022Elternsprechtag – voraussichtlich online
  • 15.02.2022 – 17.02.2022: Elternabende für alle Klassen – voraussichtlich onlineGerne möchten wir noch Werbung für die Umfrage zum Mobilitätskonzept der Stadt Öhringen machen. Die Schülerinnen und Schüler können auch in den Ferien noch teilnehmen. Die Abgabe der Einverständniserklärung ist entsprechend auch im neuen Jahr möglich. Je mehr Schülerinnen und Schüler teilnehmen, desto aussagekräftiger wird das Ergebnis ausfallen und entsprechend genauer kann die Sicherheit des Schulwegs in Augenschein genommen werden.

Wir alle hoffen und sind auch zuversichtlich, dass die Schulen nach den Weihnachtsferien offenbleiben und der Unterricht am Montag, den 10.01.22 in der 1. Stunde ganz normal nach Stundenplan beginnen kann. Die Entwicklung das Infektionsgeschehen in Folge der Verbreitung der neuen Virusvariante kann allerdings nicht vorausgesagt werden. Welche Anpassungen der für die Schulen geltenden Rahmenbedingungen erforderlich werden, wird uns das Kultusministerium spätestens am 5. Januar 2022 mitteilen. Sollte es für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien keine wesentlichen Veränderungen geben, werden wir in den Ferien keine weiteren Informationen versenden.

„Erst wenn Weihnachten im Herzen ist, liegt Weihnachten auch in der Luft. (William Turner Ellis)

Tonarbeiten zum Thema „Nächstenliebe oder was wir einandergeben können“.
Von Lotta Winkler, Michaela Maria Kyriazi und Ronja Englert aus der Klasse 6a.

Arrangiert und fotografiert von BK-Lehrerin Anne-Lisa Röser

Eine besinnliche Weihnachtszeit, ein zufriedenes Nachdenken über Vergangenes, eine große Portion Glaube an das Morgen und Hoffnung für die Zukunft wünschen Ihnen und euch von ganzem Herzen.


Und was passiert jetzt? Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona

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